Für die Geschäftsbeziehung zwischen Sergej Kembel Einzelunternehmen "Kembel
Consulting", Wardener Str. 43, 52477 Alsdorf (im Folgenden kurz "ANBIETER" genannt)
und dem Empfänger der Leistungen (im Folgenden kurz "KUNDE" genannt, zusammen hier
auch als die „PARTEIEN“ bezeichnet), insbesondere im Hinblick auf Verträge über
Leistungen aus Online Marketing, Performance Marketing sowie Social Media Marketing
zur Mitarbeitergewinnung (nachfolgend kurz „Leistungen“ genannt) gelten
ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Das Angebot des ANBIETERS richtet sich ausschließlich an Unternehmer (§ 14 BGB) bzw.
an Gewerbetreibende.
Widersprechende, abweichende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des
KUNDEN werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn der ANBIETER stimmt deren
Geltung ausdrücklich zu. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch dann,
wenn der ANBIETER in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen Allgemeinen
Geschäftsbedingungen abweichenden Bedingungen des KUNDEN Leistungen vorbehaltlos
ausführt.
Maßgeblich ist die jeweils vor Inanspruchnahme der Leistungen gültige Fassung der
Allgemeinen Geschäftsbedingungen des ANBIETERS.
Sofern in den nachfolgenden Bestimmungen das generische Maskulinum verwendet wird,
gilt dies einzig und allein aus Gründen der Einfachheit, ohne dass damit irgendeine
Wertung verbunden ist.
Leistungen
Der ANBIETER ist spezialisiert auf die Gewinnung von Mitarbeitern (sog. „Leads“) im
Wege des Online-Marketings sowie des Performance-Marketings.
Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus der individuellen Absprache zwischen
ANBIETER und KUNDE. Soweit der KUNDE den ANBIETER mit der Schaltung von
Online-Werbeanzeigen im Namen des KUNDEN beauftragt, erteilt er insoweit dem
ANBIETER eine entsprechende Vollmacht.
Der KUNDE bestimmt das Budget der Werbekosten, das zusätzlich zur Vergütung anfällt.
Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, erfolgt die Abrechnung der
Werbekosten unmittelbar zwischen dem KUNDE und der Werbeplattform. Der KUNDE trägt
sämtliche anfallenden Werbekosten.
Etwaige Lizenzkosten für Drittsoftware fällt, soweit nicht ausdrücklich anders
vereinbart, zusätzlich an und ist durch den KUNDEN zu tragen.
Die PARTEIEN sind sich darüber einig, dass bei der Erbringung der vereinbarten
Leistungen der ANBIETER dem KUNDEN gegenüber ausdrücklich keinen konkreten
quantitativen und/oder wirtschaftlichen Erfolg (wie beispielsweise aber nicht
abschließend eine bestimmte Anzahl an Leads, Mitarbeitern oder dergleichen)
schuldet.
Plattformen (z.B. Facebook, LinkedIn, Instagram, oder dergleichen) können im
Einzelfall Werbekampagnen des ANBIETERS, die dieser für den KUNDEN erstellt hat,
ohne Nennung von Gründen aussetzen. Ebenso können Plattformen Accounts, Werbekonten
und/oder den Business Manager des KUNDEN temporär oder permanent sperren. Der
ANBIETER hat hierauf keinen Einfluss. Der Vergütungsanspruch des ANBIETERS bleibt
insoweit unberührt.
Der ANBIETER ist berechtigt, sich zur Erfüllung einzelner oder aller vertraglichen
Pflichten der Hilfe Dritter, insbesondere Subunternehmer, zu bedienen.
In Bezug auf die Inhalte eines mit dem ANBIETER eingegangenen
Dienstleistungsvertrags steht diesem ein Leistungsbestimmungsrecht nach § 315 BGB
zu.
Vertragsschluss
Die Präsentation der Leistungen auf der Webseite, in sozialen Netzwerken oder in
Werbeanzeigen stellt kein verbindliches Angebot des ANBIETERS auf Abschluss eines
Vertrags dar. Der KUNDE wird hierdurch lediglich aufgefordert, ein Angebot
abzugeben.
Der Vertragsschluss zwischen dem ANBIETER und dem KUNDEN kann fernmündlich
(insbesondere per Video bzw. Videochat und/oder Telefon), in Textform (z.B. per
E-Mail) oder schriftlich erfolgen.
Im Fall von fernmündlich abgeschlossenen Verträgen zwischen dem ANBIETER und dem
KUNDEN willigt der KUNDE ein, dass der ANBIETER das Telefonat und/oder die
Video-Konferenz mit diesem zu Beweis- und Dokumentationszwecken aufzeichnet.
Der KUNDE erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, keine Login-Benutzernamen,
Passwörter, Materialien und Links, auf die der KUNDE im Rahmen dieses Vertrags
Zugriff erhält, an Dritte weiterzugeben.
Vergütung
Für die Leistungen gilt die jeweilige zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gem.
Angebot geltende Vergütung. Sofern keine Vergütung individuell vereinbart wurde,
gilt die Vergütung gemäß geltender Preisliste. Soweit eine Ratenzahlung vereinbart
ist, fällt die erste Rate unmittelbar mit Vertragsschluss an; die weiteren Raten
fallen - sofern nicht anders vereinbart - jeweils monatlich im Voraus an. Alle
Preise verstehen sich zuzüglich USt.
Sofern eine Einrichtungsgebühr vereinbart ist, fällt diese - sofern nicht abweichend
geregelt - nur einmalig an. Im Rahmen einer etwaigen Vertragsverlängerung fällt
keine erneute Einrichtungsgebühr an.
Die Pflicht zur Erbringung der vertraglich vereinbarten Vergütung in voller Höhe
besteht auch, wenn der KUNDE den ANBIETER anweist, die Leistungen vorübergehend zu
unterbrechen oder eine Unterbrechung aus anderen Gründen notwendig ist, soweit die
Gründe nicht auf einem Verschulden des ANBIETERS beruhen.
Der KUNDE ist, soweit nicht anders vereinbart, zur Vorleistung verpflichtet. Die
vereinbarte Vergütung ist mit Rechnungsstellung sofort fällig und zahlbar innerhalb
von 7 Tagen.
Unterlässt der KUNDE eine notwendige Mitwirkungshandlung und verhindert hierdurch
die Leistungserbringung durch den ANBIETER, bleibt der Vergütungsanspruch des
ANBIETERS grundsätzlich unberührt.
Der KUNDE kann nur mit rechtskräftig festgestellten oder unbestrittenen Forderungen
sein Aufrechnungsrecht oder ein Zurückbehaltungsrecht ausüben bzw. geltend machen.
Verzug
Etwaige Fristen zur Leistungserbringung durch den ANBIETER beginnen in jedem Fall
nicht, bevor die vereinbarte Vergütung vollständig durch den KUNDEN beglichen wurde
und sämtliche notwendigen Mitwirkungshandlungen des KUNDEN umfassend erbracht
wurden.
Ist der KUNDE mit fälligen Zahlungen im Verzug, behält sich der ANBIETER das Recht
vor, weitere Leistungen bis zum Ausgleich der fälligen Zahlungen nicht auszuführen.
Der ANBIETER ist berechtigt den Vertrag bei Vorliegen eines wichtigen Grundes gem. §
626 Abs. 1 BGB zu kündigen und sämtliche Leistungen einzustellen. Ein wichtiger
Grund liegt insbesondere vor, wenn der KUNDE bei einer vereinbarten Ratenzahlung mit
mindestens zwei fälligen Raten gegenüber dem ANBIETER in Verzug ist. Der ANBIETER
ist berechtigt, die gesamte Vergütung, welche bis zum nächsten ordentlichen
Beendigungstermin fällig würde, als Schadensersatz geltend zu machen. In diesem Fall
muss sich der ANBIETER aber dasjenige anrechnen lassen, was er an Aufwendungen
erspart oder zu erwerben unterlässt.
Sonstige Pflichten der PARTEIEN zur Durchführung der vereinbarten Leistungen
Alle vertraglich zugesagten Leistungen erbringt der ANBIETER grundsätzlich erst ab
dem Zeitpunkt des Vertragsschlusses, bzw. dem individuell vereinbarten Beginn der
Vertragslaufzeit.
Der KUNDE stellt sicher, dass der ANBIETER zu jedem Zeitpunkt über alle
erforderlichen Informationen verfügt, die zum Erreichen eines bestmöglichen
Leistungsergebnisses erforderlich sind. Ist der ANBIETER daran gehindert, die
vereinbarten Dienstleistungen zu erbringen und resultieren die Hinderungsausgründe
aus der Sphäre des KUNDEN, bleibt der Vergütungsanspruch des ANBIETERS unberührt.
Der KUNDE ist für sämtliche Inhalte und etwa Webseiten verantwortlich und hat zu
gewährleisten, dass die Inhalte nicht durch Rechte Dritter belastet sind und nicht
gegen geltendes Recht (insbesondere Urheber-, Wettbewerbs-, Marken-, Straf-,
Jugendschutz-, Datenschutzrecht oder dgl.) verstoßen. Der ANBIETER ist nicht zur
Prüfung der Inhalte verpflichtet.
Der ANBIETER ist berechtigt, alle Termine, sofern die jeweilige Art der
Leistungserbringung nicht zwingend eine Anwesenheit vor Ort erfordert dem KUNDEN
gegenüber digital (z.B. via Google Meet, Zoom, Teams, Skype, Teamviewer, Anydesk
oder dergleichen)
durchzuführen.
Der KUNDE ist selbstständig dafür verantwortlich, die technischen Voraussetzungen
bereitzuhalten, um das Angebot vollständig nutzen zu können. Bei Vorliegen von
technischen Problemen des bereitgestellten Angebots ist der KUNDE zudem
verpflichtet, an der Problemlösung bestmöglich mitzuwirken.
Vertragslaufzeit
Der Vertrag ist für die gemäß individualvertraglicher Vereinbarung vereinbarte
Laufzeit (Erstlaufzeit) fest geschlossen. Eine vorzeitige ordentliche Kündigung ist
ausgeschlossen.
Die Vertragslaufzeit beginnt, sofern nicht explizit abweichend geregelt, mit
Ausspielungsbeginn der Werbekampagnen, spätestens jedoch einen Monat nach
Vertragsschluss. Die Fälligkeit einer vereinbarten Einrichtungspauschale bleibt
hiervon unberührt.
Die Vertragslaufzeit verlängert sich, sofern nicht explizit abweichend geregelt,
jeweils um die vereinbarte Erstlaufzeit, wenn sie nicht acht Wochen vor Ablauf der
Erstlaufzeit bzw. der jeweiligen Vertragsverlängerung von einer Partei schriftlich
(E-Mail ausreichend) gekündigt wird.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
Zahlungsbedingungen
Die Zahlung ist per Vorkasse, Lastschrifteinzug oder PayPal möglich.
Der KUNDE verpflichtet sich, dem ANBIETER unmittelbar nach Vertragsabschluss,
spätestens jedoch innerhalb von 7 Tagen nach Vertragsschluss eine
(SEPA)-Einzugsermächtigung zu erteilen. Der ANBIETER ist nicht verantwortlich für
Überziehungsgebühren, Überziehungskosten oder ähnliche Gebühren, die die Bank oder
Kreditkartenfirma geltend macht.
Haftung auf Schadensersatz
Der ANBIETER haftet, gleich aus welchem Rechtsgrund, im Rahmen der gesetzlichen
Bestimmungen nur nach Maßgabe der folgenden Regelungen.
Der ANBIETER haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des
Körpers oder der Gesundheit, die auf Vorsatz oder Fahrlässigkeit des ANBIETERS oder
eines seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Daneben haftet
der ANBIETER für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des ANBIETERS
oder eines seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen sowie für
Schäden wegen der Nichteinhaltung einer vom ANBIETER gegebenen Garantie oder
zugesicherten Eigenschaft oder wegen arglistig verschwiegener Mängel.
Der ANBIETER haftet unter Begrenzung auf Ersatz des vertragstypischen vorhersehbaren
Schadens für solche Schäden, die auf einer leicht fahrlässigen Verletzung
wesentlicher Vertragspflichten durch ihn oder einen seiner gesetzlichen Vertreter
oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Vertragswesentliche Pflichten sind Pflichten, deren
Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglichen
und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.
Datenschutz, Geheimhaltung
Der KUNDE wird darauf hingewiesen, dass der ANBIETER personenbezogene Bestands- und
Nutzungsdaten in maschinenlesbarer Form im Rahmen der Zweckbestimmung des
Vertragsverhältnisses erhebt, verarbeitet und nutzt. Alle personenbezogenen Daten
werden vertraulich behandelt.
Die PARTEIEN verpflichten sich, die ihnen im Rahmen der Vertragsdurchführung bekannt
gewordenen und nicht offenkundigen oder allgemein zugänglichen Informationen oder
Unterlagen aus dem Bereich der anderen Partei vertraulich zu behandeln. Diese
Geheimhaltungspflicht besteht auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort.
Abnahme
Sofern die individuell vereinbarte Leistung dem Werkvertragsrecht unterfällt, gelten
diesbezüglich die nachfolgenden Regelungen.
Der ANBIETER kann vom KUNDEN nach Abschluss einer Teilleistung diesbezüglich die
Abnahme verlangen.
Die seitens des KUNDEN abzunehmenden (Teil-)Leistungen des ANBIETERS gelten auch
dann als abgenommen, wenn der KUNDE sich auf Aufforderung des ANBIETERS hin zur
Abnahme der entsprechenden (Teil-)Leistung nicht innerhalb von 7 Werktagen
schriftlich erklärt.
Urheberrecht
Sämtliche im Rahmen der Vertragserfüllung zur Verfügung gestellten Inhalte sind
urheberrechtlich geschützt.
Der KUNDE räumt dem ANBIETER an Werbekampagnen und deren Inhalten ein sachlich und
zeitlich uneingeschränktes, weltweites, ausschließliches Nutzungsrecht an allen
denkbaren Nutzungsarten ein. Davon sind auch zukünftige Nutzungsarten erfasst, die
zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses noch nicht bekannt waren.
Der KUNDE räumt dem ANBIETER weiterhin das Recht ein, sämtliche Marken, Logos, Namen
oder sonstige geschäftliche Kennzeichen des KUNDEN im Rahmen der zu erbringenden
Leistungen uneingeschränkt zu nutzen. Abweichungen hiervon bedürfen einer
gesonderten Vereinbarung.
Der KUNDE stellt den ANBIETER von etwaigen Ansprüchen Dritter wegen Verletzung
geistigen Eigentums und/oder der Verwendung von Begriffen, Seiten oder Inhalten die
unzulässig und/oder mit Rechten Dritter belastet sind, vollumfänglich frei.
Der KUNDE erhält ein – einfaches – Nutzungsrecht zur Nutzung der Kampagnen, Lizenzen
und Inhalte während der Vertragslaufzeit. Jegliche Weitergabe und/oder
Vervielfältigung der Inhalte (Creatives, Texte, Bild- und Videomaterial) ist
untersagt. Jeder Verstoß wird verfolgt und führt zu möglichen
Schadensersatzansprüchen.
Der ANBIETER ist berechtigt, anonymisierte Daten der Kampagnen zu erheben,
auszuwerten und zu nutzen. Dies umfasst insbesondere aber nicht abschließend die
Abbildung der Werbeanzeigen sowie der Kampagnenstrukturen und der
Kampagnenstrategie.
Widerrufsrecht
Der ANBIETER schließt ausschließlich mit Unternehmern im Sinne von § 14 BGB
Verträge, sodass ein gesetzliches Widerrufsrecht nicht besteht.
Referenznennung
Der ANBIETER darf den KUNDEN in jedem Medium zu Werbezwecken als Referenz nennen.
Dies umfasst auch die Nennung und Benutzung evtl. geschützter Marken, Bezeichnungen
oder Logos sowie durch den KUNDEN vorgenommen Bewertungen. Der ANBIETER ist zur
Nennung nicht verpflichtet.
Der ANBIETER ist berechtigt, seine Firmenbezeichnung und/oder Logo zur Eigenwerbung
in Anzeigen und/oder Webseiten, welche im Rahmen der Tätigkeit für den KUNDEN
erstellt werden, zu integrieren.
Allgemeine Bestimmungen
Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten mit Kaufleuten,
juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen
Sondervermögen aus Verträgen ist Alsdorf.
Auf alle Streitigkeiten findet, unabhängig vom rechtlichen Grund, ausschließlich das
Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss aller Bestimmungen des
Kollisionsrechts, die in eine andere Rechtsordnung verweisen, Anwendung.
Bei Bedarf werden von den PARTEIEN schriftlich vereinbarte zusätzliche oder
alternative Bestimmungen zu der Vereinbarung ab dem Zeitpunkt ihrer Unterzeichnung
als Teil der Vereinbarung betrachtet.
Durch eine etwaige Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser Allgemeinen
Geschäftsbedingungen wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieser
Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Klauseln
gilt dasjenige vereinbart, was dem wirtschaftlich Gewollten in rechtlich zulässiger
Weise am nächsten steht. Dies gilt auch für die ergänzende Vertragsauslegung.
Der ANBIETER behält sich das Recht vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen
jederzeit zu ändern, es sei denn die Änderung ist für den KUNDEN nicht zumutbar.
Dafür wird der ANBIETER den KUNDEN rechtzeitig benachrichtigen. Widerspricht der
KUNDE den neuen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht innerhalb einer Frist von
zwei Wochen nach Benachrichtigung, gelten die geänderten Allgemeinen
Geschäftsbedingungen als vom KUNDEN angenommen.
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